- der Königsweg zur Abfallvermeidung?

Müll als Kehrseite der Produktion

Müll ist die spiegelbildliche Kehr­seite der Pro­duktionswelt. An ihm läßt sich die Umweltverträg­lichkeit der Herstellung und Verteilung von Waren mes­sen. Diese Prü­fung fällt für die Bundesrepublik insgesamt negativ aus. Das Schlagwort vom „Müll-Notstand“ ist inzwi­schen zur gängigsten Beschrei­bung der Situation avanciert. Bei den Vorschlägen zur Bekämpfung die­ses Notstands fehlt in keiner politischen Sonn­tagsrede die Vokabel „Müllvermei­dung“, die Forde­rung nach der Eindämmung der Müll­flut durch Maß­nahmen an den Quellen der Müllent­stehung. Ganz im Gegensatz dazu existieren bis heute auf keiner Ebene der Politik stringente Kon­zepte zur Umset­zung des Abfallvermeidungsgebotes.

Dies läßt sich am Beispiel der Verpackungen de­monstrieren, - den Hauptschuldigen an der Explo­sion der Mengen im Hausmüllbereich: Über 50 Pro­zent des Hausmüllvolumens besteht aus Ver­packungsabfällen. 1960 wurden in der Bundesrepu­blik noch 3,8 Millionen Tonnen Verpackungen herge­stellt, 1987 waren es rund 12 Millionen Tonnen mit einem Produktionswert von mindestens 31 Milliarden Mark. (rationalisierungsgemeinschaft verpackung, 1986/1987).

Dabei sind die direkten Verpackungsabfälle nur die Spitze des Eisbergs. Denn ein Vielfaches da­von, inclusive gefährlicher Sonderabfälle, fällt bereits während des Produktionsprozesses an, be­ginnend bei der Roh­stoffgewinnung, in der Dosenfa­brik endend. So werden beispielsweise zur Herstel­lung einer Tonne Aluminium 4 - 5 Tonnen Bauxit und 1,3 Tonnen Braunkohle, außerdem Kryo­lith und Ätz­natron benötigt. Als Reststoff bleiben neben dem Abraum aus dem Bergbau pro Tonne Alumi­nium vor al­lem 3 Tonnen schwermetallhaltiger Rot­schlamm.

Schon das erste Abfallwirtschaftsprogramm der Bundesregierung von 1975 schlug Maßnahmen zur Ver­ringerung der Verpackungsabfälle vor. Doch statt die Möglichkeiten der Gesetzgebung zu nutzen, be­schränkte sich die Abfallpolitik auf den Ver­such freiwilliger Vereinbarungen mit den betroffe­nen Branchen. Bis heute wurde im Verpackungsbe­reich keine einzige dieser zahlreichen Vereinba­rungen eingehalten. Trotzdem führt die Bundesre­gierung diese gescheiterte Politik fort. Nur ein einziges Mal machte sie bislang von dem Instrument der Rechtsverordnung Gebrauch, als sie Kunst­stoffflaschen für Getränke mit einem Pflichtpfand belegte, und Handel wie Hersteller zur Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen verpflichtete.

Seit langem und mit zunehmender Intensität wird allerdings die Frage diskutiert, ob sich das Ab­fallproblem mit dem ordnungsrechtlichen Instrumen­tarium allein überhaupt lösen läßt. Die Müllmisere hat ihre Wur­zeln nämlich in der Organisation un­seres Wirt­schaftssystems:

·      Die abfallwirtschaftliche Ver­antwortung des Produzenten für sein Produkt endet am Fa­briktor, die des Handels an der Laden­kasse. Nach wie vor werden Stoffe und Wa­ren entwickelt, produziert und verteilt, ohne die Entsor­gung der verbrauchten Pro­dukte und der Produktionsabfälle sicher­zustellen.

·      Da Boden, Luft und Wasser nahezu zum Nullta­rif, die mei­sten Rohstoffe auf Niedrig-Preis-Ni­veau zu haben sind, spielt die Reduzierung der Um­weltbelastung bei der Produktion - jenseits ge­setzlicher Auflagen - nur eine unwesentliche Rolle. Roh­stoff- und Energieeinsatz wer­den nicht systematisch verringert, eine stetige Minimierung von Schad­stoff­gebrauch und -frei­setzung fin­det nicht statt.

·      Hersteller und Vertreiber wälzen die Kosten für die Be­seitigung ihrer Produkte auf die Allge­meinheit ab.

·      Ebenso steht es mit den Ko­sten der Umweltschä­den. Auch diese müssen - solange nicht nachweisbar schuldhaft gegen Gesetze verstoßen wurde - von der All­gemeinheit getragen werden.

Einwegverpackungen sind billiger - doch auf wes­sen Kosten?

Durch diese grundlegenden ökologischen Defizite werden umweltverträglichere Produkte und Produkti­onsweisen benachteiligt. Deutlich wird dies am Beispiel der Mehrwegverpackungen im Getränkebe­reich. Mehrwegflaschen werden von Handel und Her­steller zurückgenommen, gespült und wiederbefüllt. 37 Mal durchläuft eine durchschnittliche Mehrweg­flasche diesen Zyklus.

Die Mehrwegverpackung ist für den Abfül­ler zunächst billiger, weil sie Anschaffungskosten für Einwegverpackungen in entsprechender Höhe er­spart. Beim Transport erzielt die leichtere und platzspa­rende Einwegverpackung bereits Kostenvor­teile, zumal der Rücktransport von Leergut ent­fällt. Der Kostenvorteil der Einwegverpackung steigt mit der Transportentfernung. Darum kommt ein dezentraler Abfüll- und Verteilungsmodus dem Mehr­wegsystem entgegen, während das Einwegsystem zen­trale Struk­turen bei Getränkeherstellern und im Handel er­leichtert. Für den Handel selbst ist die Einweg­verpackung ungleich günstiger als die Mehr­wegflasche. Weil Rücknahme und Sortierung von Leergut entfallen, ist sowohl der Raum- als auch der Personalbedarf geringer. Hinzu kommt eine bes­sere Ausnutzung der kostbaren Regalfläche, beson­ders bei den leichten Kunststoffverpackungen.

Die Eigenschaften der Einwegverpackung kamen den rasanten Konzentrations- und Rationalisie­rungsprozessen in Getränkewirtschaft und Handel entgegen. Die Zahl der traditionellen Lebensmitte­leinzelhandelsgeschäfte hat zwischen 1971 und 1984 von rund 154 700 auf 73 500 abgenommen, und sich damit mehr als halbiert, während die Geschäftsform der Discounter um 450 Prozent und die der Verbraucher­märkte um 360 Prozent gewachsen ist (umweltbundesamt 1985). Der Zusam­menhang zwischen Konzentration im Handel und der Bevorzugung der Einwegverpackung läßt sich in fol­genden Zahlen ausdrücken: Mehr als die Hälfte der Getränke in Einwegverpackungen werden heute von lediglich 15 Prozent aller Lebensmittel­geschäfte verkauft, die einen Marktanteil von 25 Prozent des gesamten Getränke­absatzes haben.

Das Mehrwegsystem hat vor diesem Hintergrund stetig an Boden verloren. Der Marktanteil der langlebigen und abfallsparenden Verpackungen ist bei den Massengetränken von ursprünglich über 90 Prozent auf inzwischen unter 75 Prozent gefallen. 1972 wurden in der Bundesrepublik bereits 2 Milli­arden Einwegdosen und -flaschen hergestellt, heute sind es pro Jahr über 10 Milliarden.

Der Siegeszug der Einwegverpackung, der ledig­lich durch die heftige politische Diskussion etwas gebremst wurde, geht zu Lasten der Allgemeinheit. Während der Abfüller die Rücknahme und Aufberei­tung der Mehrwegverpackungen aus eigener Tasche bezahlen muß, werden die Kosten der Einsammlung und Entsorgung von verbrauchten Einwegverpackungen von den privaten Haushalten über ständig stei­gende Müllgebühren finanziert. Auch die im Ver­gleich zur Mehrwegflasche höheren ökologischen Ko­sten der Einwegverpackung, die aus dem steigenden Rohstoff­verbrauch, einem bis zu 35mal höheren En­ergieverbrauch und den daraus resultierenden Emis­sionen entstehen, müssen von der Allgemeinheit ge­tragen werden.

Die Getränkeverpackungssteuer als Produktsteuer und ihre Probleme

Aus umweltpolitischer Sicht liegt es deshalb auf der Hand, die Kosten der Müllentsorgung und der ökologischen Schäden dem Hersteller der Verpackung als Verursacher aufzubürden und damit gleichzeitig der Mehrwegverpackung zumindest Chancengleichheit zu schaffen. 1985 schlug das Umweltbundesamt der Bundesregierung in einer Studie über „Verpackungen für Getränke“ die Einführung einer Steuer auf Ge­tränkeverpackungen vor. Während der Diskussion um die Novelle des Abfallgesetzes 1985 und 1986 gab es entsprechende Gesetzesanträge aus der Bundes­tagsfraktion der Grünen und der SPD.  Auch in der Studie des Umwelt- und Prognoseinstituts Heidel­berg (UPI 1988), spielt die Besteuerung von Getränke­einwegverpackungen eine wichtige Rolle. Zwischen den einzelnen Vorschlägen gibt es dabei kaum nen­nenswerte Unterschiede. Die UPI-Studie sieht etwa vor, daß auf jede Einweggetränkeverpak­kung eine Steuer erhoben wird, die sich je nach Verpackungs­material zwischen 40 und 8o Pfennigen bewegt. Das UPI rechnet, daß mit dieser Maßnahme ein Ver­brauchsrückgang von jährlich 5 Milliarden Einweg­verpackungen zu erwarten sei.

Die Schwachstellen dieser Produktsteuern sind in der Öffentlichkeit bereits intensiv diskutiert worden (ewringmann 1986, 1988). Sie sollen hier noch einmal kurz angeris­sen werden:
Bauchladencharakter
Das Konzept der gezielten Produktbesteuerung muß sich aus der unüberschaubaren Vielzahl von Waren bestimmte Gruppen herausgreifen. Eine Tendenz zum Populismus läßt sich dabei nicht vermeiden. Be­troffen sind Produktgruppen, die in der Öffent­lichkeit stark diskutiert werden. Andere Produkte, die in ihren ökologischen Auswirkungen vielleicht ebenso gravierend sind, bleiben ausgespart. Verla­gert sich die Diskussion aus aktuellen Anlässen, muß die Steuerpolitik nachkarten.
Willkürlichkeit
Jedes Verpackungsmaterial verursacht unterschied­liche Umweltbelastungen. So ist der Energiever­brauch von Aluminiumdosen ungleich höher als der von Verbundkartons aus Zellstoff und Polyethylen (Tetra-Pak etc.). Auf der anderen Seite ist Alumi­nium recycelbar, während die Verbundkartons ver­brannt oder deponiert werden müssen. Die bisheri­gen Öko-Steuer-Konzepte versuchen diesen Umständen durch nach Verpackungsmaterial differenzierte Steuersätze gerecht zu werden. Dabei ist weder die Klassifizierung der einzelnen Verpackung wissen­schaftlich begründbar (warum soll Glas weniger be­lastet werden als der Verbundkarton oder umge­kehrt?), noch der Steigerungsgrad der finanziellen Belastung (warum soll die Dose ausgerechnet mit 10 Pfennigen mehr belastet werden als die Flasche, warum nicht etwa mit 15 Pfennigen?). Jedes Konzept macht Vorschläge entsprechend den Vorurteilen sei­nes Schöpfers, oder beschränkt sich auf eine mono­kausale Argumentation (Recyclingfähig - Nicht-Recyclingfähig), und läßt somit die erwünschte ganzheitliche Sicht auf ökologische Probleme ver­missen.
Ungewisse Substitutionseffekte
Die Öko-Steuer soll Einwegverpackungen verteuern, und sie damit unattraktiv machen. Das stellt aber nicht per se sicher, daß die Ex-und-Hopp-Pro­dukte tatsächlich durch Mehrwegverpackungen er­setzt wer­den. Denkbar ist auch eine Substitution von teuren Einwegverpackungen durch die billigste Verpak­
kungsform, die aber nicht unbedingt die öko­logisch günstigste sein muß.
Möglich ist außerdem, daß die Verteuerung des Ein­wegprodukts innerhalb der Wirkungskette versik­kert: Erhoben wird die Steuer beim Verpackungspro­duzenten. Durch Überwälzung soll sie an Abfüller und Handel weitergegeben werden. Wirken soll sie erst beim Konsumenten: Er soll das teure Einweg­produkt meiden, und zur günstigeren Mehrwegverpak­kung greifen. Sowohl Verpackungshersteller, als auch Abfüller und Handel haben aber die Möglich­keit, auf die Preiserhöhung innerhalb der üblichen Preisbildungsmechanismen zu reagieren. Im Rahmen der Mischkalkulation können die gestiegenen Kosten beim Einwegprodukt durch die sogenannte „Schräg­überwälzung“ mit einer Preiserhöhung bei den Mehr­wegprodukten kompensiert werden. Ein Vorgang, der übrigens schon heute gang und gäbe ist.
Erdrosselungsfunktion
Dem Handel entstehen durch eine Substitution von Einwegprodukten erhöhte Raum- und Personalkosten. Die Steuer muß diese Kosten übersteigen, wenn sie wirksam sein soll. Um sichere Erfolge zu er­zielen, muß sie nahezu prohibitiv sein. Sie gerät damit in die gefährliche Nähe einer verfassungs­rechtlich nicht zulässigen „Erdrosselungssteuer“, und ist rechtlich angreifbar.
Mangelnde politische Durchsetzbarkeit
Ganz im Gegensatz zu den Ausführungen in der UPI-Studie ist die Akzeptanz für Produktsteuern eher gering anzusetzen. Von den betroffenen Wirt­schaftsbranchen ist schärfster Widerstand zu er­warten. Angesichts der skizzierten Widersprüche des Konzeptes ist die argumentative Ausgangsbasis des Widerstands als gut einzuschätzen. Bei jedem Produkt, das neu in die Besteuerung genommen wer­den soll, wird sich die öffentliche Diskussion in ihrer ganzen Schärfe wiederholen. Einen Hinweis auf die Brisanz dieser Pläne gibt die Geschichte des genannten Umweltbundesamt-Gutachtens. Es wurde von der Bundesregierung unter Verschluß genommen und gelangte nur durch ein Versehen an die Öffent­lichkeit.

Ressourcen- und Emissionssteuern: Wirkung und Probleme

Ein erheblicher Teil ihrer Schwierigkeiten re­sultiert daraus, daß die Verpackungssteuer an ein­zelnen unerwünschten Produkten ansetzt statt an unerwünschten Produkteigenschaften. Die umwelt­
schädigenden Eigenschaften der Verpackungsproduk­tion lassen sich folgendermaßen auflisten:
Input
- Energieverbrauch
- Ressourcenverbrauch
- Wasserverbrauch
- Einsatz von Schadstoffen.
Output
- Emissionen in Luft, Wasser und Boden
- Produktionsabfälle
- Produktabfälle (Kurzlebigkeit des Produkts)
- Schadstoffbelastung des Produkts

Das Ziel von Öko-Steuern ist, das Verpackungssy­stem durch finanziellen Druck umweltverträglicher zu gestalten. Deshalb wäre es logisch, die Steuern an den ökologischen Grundproblemen anzusetzen. Also auf der einen Seite den Verbrauch von Ener­gie, der wichtigsten Rohstoffe, den Verbrauch von Wasser, den Einsatz bestimmter Schadstoffe (Schwermetalle, Chlor, Fluor, Brom etc.) zu be­steuern, auf der anderen Seite - analog zur Abwas­serabgabe - die Emissionen flüssiger, fester und gasförmiger Stoffe steuerlich oder mit Abgaben zu belasten. - Kurz: Eine Ressourcen- und Emissions­steuer. Beginnen würde ein solches Konzept bereits mit der Ab­schaffung degressiver Gebührenstaffelun­gen, die die Großverbraucher von Wasser und Ener­gie be­vorteilen. Enden würde es im Hausmüllbereich mit der Einführung mengenbezogener Müllgebühren - je­der Haushalt zahlt nur noch den Müll, den er tatsächlich erzeugt - um die Verbraucher zu einem müllsparenden Einkaufsverhalten zu ermutigen.

Die Ressourcen- und Emissionssteuer zeichnet sich gegenüber der Produktbe­steuerung durch ihren systematischen und zielge­richteten Ansatz aus. Sie erzielt sofort eine Querschnittswirkung durch die gesamte Produktpa­lette:
- Alle umweltbelastenden Produkte verteuern sich gegenüber den umweltverträglicheren. Das beliebte Argu­ment der „willkürlichen Diskriminierung“ einzel­ner Warengruppen entfällt.
- Das Konzept ist in sich schlüssig und streng an den ökologischen Folgewirkungen der einzelnen Pro­dukte orientiert. Je energieintensiver die Produk­tion desto teurer die Ware, etc...
- Die Besteuerung verläßt sich nicht ausschließ­lich auf die Reaktion der Konsumenten, sondern wirkt auch direkt auf den Verursacher der Umwelt­belastung. Durch Energiesparmaßnahmen, durch Kreislaufführung von Hilfsstoffen in der Produk­tion, kann die Steuerlast gleichzeitig mit der Umweltbelastung vermindert werden.
- Außerdem wird der klassische Zielkonflikt der ökologisch motivierten Besteuerung gemildert: Steuern sollen auf der einen Seite die Finanzie­rung allgemeiner Staatsaufgaben sichern, auf der anderen Seite soll sich die Öko-Steuer im maxima­len Erfolgsfall möglichst selbst abschaffen; das heißt eine Verpackungssteuer soll im Endeffekt dazu führen, daß umweltbelastende Verpackungen nicht mehr hergestellt werden. Ressourcen- und Emissionssteuern haben von vorneherein eine andere Funktion: Eine Produk­tion ohne Energie- und Roh­stoffverbrauch, ohne Emissionen, ist nicht denk­bar. Die Steuer hat hier nur eine Minimierungs­funktion. Sie soll ökonomi­sche Anreize setzen, die Umweltbelastungen zu ver­mindern, und zwar unab­hängig von - nach wie vor geltenden - gesetzlichen Grenzwerten, stetig mit den technischen Möglich­keiten fortschreitend. Trotzdem bleibt das Steuer­aufkommen auf einem Min­destlevel erhalten.

Das Ziel der Abfallvermeidung im Verpackungsbe­reich ist grundsätzlich durch eine Besteuerung des Ressour­cenverbrauchs und der Emissionen erreich­bar. Abfallsparende Verpackungen sind - wie am Beispiel der Mehrwegbehälter be­reits demonstriert - den Wegwerf-Verpackungen sowohl energetisch als auch im Rohstoffverbrauch und der Emissions­verhütung überlegen, und somit im Wettbe­werb durchsetzungsfähig, wenn Steuersätze in ausrei­chender Höhe gewählt wurden. Trotzdem darf bezwei­felt werden, ob der Erfolg wirklich durchschlagend sein kann.

Dies sei am Beispiel Aluminiumverpackungen de­monstriert:
Aluminium ist ein wichtiger Werkstoff in der Ver­packungsindustrie. Mit 23 Kilo pro Kopf und Jahr haben die Bundesbürger den zweithöchsten Verbrauch nach den Amerikanern. 10 bis 12 Pro­zent dieses Konsums geht auf die Verpackungsher­stellung zu­rück. Das Einsatzspektrum des Metalls reicht von der Folie, über Dosen bis hin zu Mini­portionspackungen. Mehr und mehr wird Alu  zum Be­schichten anderer Materialien genutzt, beispiels­weise im Verbund mit Zellstoff und Polyethylen zur Herstellung von Kartons für H-Milch und Frucht­säfte. Die ökologische Schwachstelle des Metalls ist vor allem sein riesiger Energiebedarf. Zur Herstellung einer Tonne Aluminium werden 15 000 Kilowattstunden Strom benötigt. Allein die Her­stellung von 60 000 Tonnen bundesrepublikanischer Haushaltsalufolie benötigt pro Jahr über 900 Giga­watt Strom. Das entspricht grob dem jährlichen Stromverbrauch von einer Viertelmillion Haushalte.

Der enorme Energieverbrauch läßt die Aluminium­hütten sehr empfindlich auf die Strompreise rea­gieren. In den vergangenen Jahren haben - ganz ohne Energiesteuer - einige Werke die Produktion in der Bundesrepublik aufgegeben, zum Beispiel Al­can in Ludwigshafen. Die Vereinigten Aluminium Werke VAW, hiesiger Branchenführer, räumen den bundesdeutschen Hütten keine Zukunftschance über die Jahrtausendwende hinaus ein. (frankfurter rundschau, Juni 1989). Das bedeutet aber keines­wegs das Aus für die Alu-Verpackung. Die Alumini­umhütten werden zunehmend direkt in den außereuro­päischen Bauxitabbaugebieten, vornehmli­chen  in den subtropischen Gürteln beiderseits des Äqua­tors, errichtet, zum Beispiel in Sierra Leone, In­donesien, Guyana und Brasilien. Dort wird die En­ergie billig vor allem durch Wasserkraftwerke an riesigen Stauseen gewonnen. Die ökologischen Fol­geprobleme sind leicht vorstellbar. In Brasilien ist die Aluminiumindustrie mit dem Abbaugebiet Ca­rajas und dem 800-Megawatt-Wasserkraftwerk von Tu­curui an der Vernichtung tropischen Regenwalds und der Vertreibung der indianischen Ureinwohner be­teiligt. (gesellschaft für bedrohte völker 1987).

Ähnliche Produktionsverlagerungen wie bei der Aluminiumindustrie wären auch im Bereich der che­mischen Industrie unschwer voraus­zusagen. Die dann importierten Halb- oder Fertig­produkte sind mit dem skizzierten Steuersystem kaum in den Griff zu kriegen. Und Zölle können im Zuge der europäischen Einigung kein brauchbares Instrument zur Verwirk­lichung nationaler ökologi­scher Ziele sein.

Der Problemexport in die Entwicklungsländer ist nur durch eine tiefgreifende Änderung der welt­wirtschaftlichen Situation und durch ein wachsen­des Umweltbewußtsein in den Ländern der Dritten Welt zu verhindern. Bis dahin können ökologisch moti­vierte Steuern auf Ressourcenverbrauch und Emis­sionen nur durchschlagend erfolgreich sein, wenn sie nicht nur in der Bundesrepublik sondern in der gesamten Europäischen Gemein­schaft einge­führt werden. Andernfalls wird in be­stimmten Be­reichen trotz allem kein Weg an Pro­duktsteuern vorbei führen, - zumindest als Ergän­zung zu natio­nalen Ressourcensteuern.

Andere europäische Staaten sind dabei, diesen Weg im Verpac­kungsbereich zu gehen. Italien erhebt seit dem 1. Februar auf alle biologisch nicht-ab­baubaren Kunststoffbeutel eine Steuer von 100 Lire (ca. 13,5 Pfennige) pro Stück. Dänemark hat 1981 Ein­weggetränkeverpackungen für Bier und kohlesäure­haltige Erfrischungsgetränke verboten, und Steuern auf Einwegbehältnisse aus Glas, Kunst­stoff und Me­tall bei stillen Getränken eingeführt. Die EG-Ko­mission und Großbritannien verklagten Dä­nemark deswegen vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser beurteilte die dänische Regelungen in ihren Grund­zügen wider alle Erwartungen als mit EG-Recht ver­einbar. Finnland - ein EFTA-Staat - belegt Verpac­kungen für Bier- und kohlesäurehaltige Ge­tränke mit einer Steuer, die je nach Material und Füllvo­lumen zwi­schen 50 Pfennigen und 1 Mark je Liter Inhalt dif­feriert. Schweden führte bereits 1973 eine Verpac­kungssteuer auf alle Getränkeeinwegbe­hälter ein. Im Gegensatz zu den dänischen und fin­nischen Maß­nahmen konnte sie das Mehrwegsystem al­lerdings nicht stabilisieren, da sie mit ursprüng­lich 10 Öre (ca. 3,5 Pfennige), seit 1984 je nach Volumen mit 15 bis 20 Öre, pro Verpackungseinheit, viel zu niedrig angesetzt ist. In Schweden hält die Alu-Dose bei Bier und Erfri­schungsgetränken einen Marktanteil von knapp 40 Prozent!

Jenseits aller fiskalischen Überlegungen gibt es natürlich immer noch die Möglichkeit, ökologisch unerwünschte Produkte und Verpackungen schlicht und einfach zu verbieten - in Sachen Ein­weg/Mehrweg vielleicht die ehrlichere Alternative. Sicher ist jedenfalls eines: Ohne einen vernünfti­gen Mix ord­nungsrechtlicher und ökonomischer Maß­nahmen wird auch die Verpackungssteuer kein ökolo­gischer Heilsbringer sein.

 Andreas Josef Fußer

Literaturverzeichnis

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Aus: „Öko-Steurn, Umweltsteuern und -abgaben in der Diskussion", herausgegeben von H.G. Nutzinger und A. Zahrnt im Verlag C.F. Müller, Karlsruhe1990.