Duales System und "Grüner Punkt"von Andreas Fußer und Andreas Golding Seit Anfang der Fünfziger Jahre hat sich das Volumen des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle in der Bundesrepublik Deutschland mehr als verfünffacht. Heute fallen in Westdeutschland allein pro Jahr über 30 Millionen Tonnen Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle an. Noch schneller als das Gewicht wächst das Volumen der Müllberge. Mehr als 140 Millionen Kubikmeter Abfall werden Jahr für Jahr aufgehäut. In Güterwaggons verladen, ergäbe dies einen Abfallzug von Berlin bis nach Zentralafrika. Hauptverantwortlich an dieser Entwicklung ist die Verpackung. Verpackungsabfälle stellen 50 Prozent des Hausmüllvolumens. 1989 wurden in der Bundesrepublik mehr als 13 Millionen Tonnen Verpackungen mit einem Produktionswert von mindestens 33 Milliarden Mark hergestellt. Dabei muß berücksichtigt werden, daß bereits bei der Gewinnung der Rohstoffe und ihrer Weiterverarbeitung zu Verpackungsmaterialien Abfälle und Umweltschäden entstehen. Beispiel: Produktionsabfälle. Bei der Herstellung einer Tonne Aluminium bleiben neben dem Abraum aus dem Bergbau pro Tonne Aluminium vor allem 3 Tonnen schwermetallhaltiger Rotschlamm als Reststoff übrig. Beispiel: Giftige Sonderabfälle. Bei der Herstellung von PVC-Verpackungen entstehen bei der Synthese von Vinylchlorid aus Ethylen und Chlor hochgiftige Produktionsabfälle wie Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW). Beispiel: Energieverbrauch. Allein die Energie, die wir für die Herstellung von Haushaltsalufolie - die "Verpackung" der privaten Haushalte - benötigen, würde ausreichen um eine Großstadt mit 250 000 Einwohnern ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. Verpackungsverordnung Der wachsende Entsorgungsnotstand in der Bundesrepublik hat zu einer breiten öffentliche Diskussion über die ökologischen Probleme der Verpackung geführt. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit dem Erlaß einer "Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung)". Die ersten beiden Stufen sind bereits in Kraft getreten. Transportverpackungen Umverpackungen Verkaufsverpackungen Diese dritte Stufe ist aber eine pure Drohkulisse. Sie braucht und wird vermutlich nie in Kraft treten, denn sie kann durch das sogenannte "Duale System" ersetzt werden. Duales
System Dabei muß das "Duale System" allerdings bestimmte Quoten für die Sammlung und Sortierung erreichen. Ab 1. Juli 1995 müssen so mindestens 80 Prozent aller Verpackungsarten, von Glas und Papier über Metalle und Kunststoffe bis zu Verbundverpackungen erfaßt, das heißt eingesammelt werden. Davon müssen wiederum bestimmte Mengen an Sortieranlagen zur stofflichen Verwertung aussortiert werden, nämlich: 90 Prozent der gesammelten Glas-, Weißblech und Aluminiumverpackungen, und 80 Prozent aller übrigen Verpackungsmaterialien. Die aussortierten Verpackungen müssen stofflich verwertet, sprich recycelt werden. Aus beiden Zahlen ergeben sich reale Verwertungsquoten zwischen 64 und 72 Prozent, je nach Verpackungsmaterial. Die Verbrennung - das war immerhin ein Erfolg der Umweltverbände - ist formal ausgeschlossen. Der
"Grüne Punkt" Dafür hat die DSD eine Art Lizenzverfahren entwickelt. Jede Verpackung kann am Dualen System teilnehmen. Voraussetzung ist eine "Recyclinggarantie", die der Hersteller oder spezielle Verwertungsgesellschaften gegenüber der DSD abgeben müssen. Das heißt, die DSD will die verbindliche Aussage, daß ihr die gesammelten Verpackungen zwecks Recycling abgenommen werden. Pro Verpackungseinheit erhält die DSD eine Lizenzgebühr. Dafür erhält die Verpackung den sogenannten "Grünen Punkt", der dem Handel und dem Verbraucher signalisiert, daß diese Verpackung gesammelt und recycelt werden soll. Von den eingenommenen Gebühren finanziert die DSD den Aufbau des Sammelsystems, angefangen von den Containern über die zusätzliche "gelbe Verpackungstonne" für die Haushalte bis zu den Sortieranlagen. Die Durchführung des Sammelns und Sortierens übernimmt als Generalunternehmer die Interseroh AG - ein Zusammenschluß der großen Entsorgungsunternehmen. Was mit den gesammelten und aussortierten Verpackungen geschieht ist Sache der Hersteller, beziehungsweise der Verwertungsgesellschaften. Die Verwertungsgesellschaften setzen sich üblicherweise aus Herstellern, Verarbeitern eines bestimmten Verpackungsmaterials und Entsorgungsunternehmen zusammen. Die Kosten des "Grünen Punktes" und der Verwertung werden auf das Produkt aufgeschlagen und müssen vom Verbraucher getragen werden. Mehrwegverpackungen Die Verpackungsverordnung schreibt zum Schutz der Mehrwegsysteme vor, daß ihr heutiger Marktanteil bei den Massengetränken (Bier, Erfrischungsgetränke, Säfte und Wein) in Höhe von 72 Prozent erhalten werden sollen. Andernfalls soll die Rücknahme- und Pfandpflicht für alle Einweggetränkeverpackungen in Kraft treten. Das heißt Handel und Hersteller müssen Dosen, Einwegflaschen und Weichverpackungen für Getränke mit einem Pfand belegen, im Laden zurücknehmen und dem Recycling zuführen. Bei einem stetig wachsenden Getränkemarkt heißt die Quote von 72 Prozent natürlich auf der anderen Seite, daß auch Dosen und Einwegflaschen weiter absolut wachsen dürfen. - Und dies im Zeichen des Müllnotstandes. Der
Streit um Mehrweg. Ein Rückblick. Und zwar immer mit einer Kombination aus Recyclingversprechen und der Zusicherung, die Marktanteile von Mehrwegverpackungen nicht weiter sinken zu lassen. - Versprechen, die niemals gehalten wurden. Bei den periodischen Stichproben des Umweltbundesamtes ergab sich immer wieder die gleiche Feststellung: Der Marktanteil von Mehrweg sinkt. Darauf folgten neue Verhandlungen, neue "freiwillige Vereinbarungen", neue gebrochene Versprechen. - Und niemals folgten daraus Konsequenzen. Als 1985 die vierte Novelle des Abfallgesetzes diskutiert wurde, standen einmal mehr die Einweggetränkeverpackungen im Mittelpunkt. Der damalige zuständige Minister, Friedrich Zimmermann, forderte eine "Lex Aldi", eine Verordnung, die auch die "Discounter" zwingen sollte, Mehrwegverpackungen zumindest alternativ zu Einweg in den Ladenregalen anzubieten. Er scheiterte damit an der Verpackungslobby in den eigenen Reihen. Das Umweltbundesamt forderte strikte Verpackungssteuern für die Ex-und-Hopp-Gefäße. Das Gutachten durfte noch nicht einmal veröffentlicht werden. Stattdessen wurde die Bundesregierung im Abfallgesetz sogar dazu verpflichet, zuerst "freiwillige Absprachen" mit den betroffenen Wirtschaftsunternehmen zu treffen, ehe sie mit Verordnungen reglementierend eingreifen darf! Ergebnis: Die Mehrwegquoten sinken weiter. Als Reaktion legte die Bundesregierung 1989 schließlich eine "Zielfestlegung der Bundesregierung zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen aus Verpackungen für Getränke" vor. Sie forderte unter anderem, daß der Mehrweganteil am Getränkemarkt nicht unter 75 % (!) sinken darf. Ein knappes Jahr später stand bereits fest, daß die Quoten nicht zu halten sind. Die Talfahrt für Mehrweg geht weiter. An dieser Stelle kommt die Verpackungsverordnung ins Spiel: Umweltminister Töpfer beabsichtigt, alle Einweggetränkeverpackungen mit einem Pflichtpfand und einer Rücknahmepflicht durch Handel und Hersteller zu belegen. Die Verpackungslobby läuft Sturm. Und wieder kann das Umweltministerium die Position nicht halten. Statt der Rücknahmeverpflichtung entsteht das industriefreundliche "Duale System". - Ein "Rückfall in die Wegwerfmentalität" wie der BUND konstatiert. Kritik
der Umweltverbände Der Grundgedanke der Verpackungsverordnung - die Rücknahmepflichten für den Handel - wird von den Umweltverbänden durchaus unterstützt: Die dahinterstehende Idee besteht darin, den Verursacher (Produzent oder Vertreiber) für die Entsorgung seines Produktes verantwortlich zu machen. Indirekt soll dies zur Abfallvermeidung führen, indem der Hersteller etwa die Rezeptur seines Produktes verändert, um den Schadstoffgehalt zu reduzieren oder eine Recyclingfähigkeit herzustellen (qualitative Abfallvermeidung), oder indem er beispielsweise auf eine überdimensionierte oder überflüssige Verpackung verzichtet (quantitative Abfallvermeidung). Daß diese Idee funktioniert, wenn die Verantwortlichen zielgenau belastet werden, zeigen die Regelungen der Verpackungsverordnung zu den Transport- und Umverpackungen. Bei den Transportverpackungen haben die Regelungen den bereits vorhandenen Trend zur Mehrwegtransportverpackung weiter belebt. Bei den Umverpackungen gibt es massive Bemühungen des Handels, auf diese "Zweitverpackungen" ganz zu verzichten. Bei den Verkaufsverpackungen sind solche Entwicklungen nicht zu erkennen. Dafür machen die Umweltschützer das "Duale System" verantwortlich. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) hat zur Verpackungsverordnung und zum Dualen System eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet, die hier zusammengefaßt wiedergegeben werden soll. Zielhierarchie
auf den Kopf gestellt Der Recyclingprozeß verbraucht für alle Schritte vom Transport bis zu den Neu-Produkten Energie und verursacht Emissionen. In der Aluminium- und Stahlproduktion sind durch den Einsatz von Recyclingmaterial sogar Dioxinemissionen festzustellen. Recycling kann aus der Sicht der Ökologie nur dort sinnvoll sein, wo Vermeidungsmaßnahmen durch Verzicht oder Mehrfachverwendung nicht möglich sind. Recyling
anstelle von Vermeidung ist ökologisch kontraproduktiv. So hat der
Aufbau des Glas-Recyclings erst die Akzeptanz für Einwegglas geschaffen,
und das Mehrwegsystem ernsthaft destabilisiert. Die Substitution von
Mehrweg- durch Einwegglas hat durch Mehr-Produktion von Getränkeverpackungen Es ist anzunehmen, daß mit dem "grünen" Image des Materialrecyclings die weitestgehend verlorengegangene Akzeptanz der Verbraucher für die bestehenden Verpackungen zurückgewonnen werden soll, statt den Verpackungsaufwand zu verringern. Das
"ökologische Gütezeichen" - Der grüne Scheinheiligenschein - Die Farbe "Grün" steht für die Umweltverträglichkeit der Verpackung. In der Realität findet aber keinerlei Prüfung der Umweltverträglichkeit statt. Im Regal stehen heute weitgehend die gleichen Verpackungen wie gestern, nur daß sie heute mit dem grünen Punkt "geschmückt" sind. -
Die beiden geschlossenen Pfeile signalisieren dem Verbraucher, daß
die betreffende Verpackung recycelt wird. In der Realität landen die
meisten Verpackungen jedoch noch auf dem Müll. Dies wird sich bis 1995
kaum verändern. Aber selbst darüberhinaus werden viele Verpackungen mit
"Grünem Punkt" nicht recyclingfähig sein. -
Die Kreisform des "Grünen Punktes" weckt Assoziationen
an die Erdkugel, von ferne klingt auch das östliche Ying-und-Yang-Symbol
an, das ein Leben in Harmonie symbolisiert. - Eine bodenlose Anmaßung auf
dem ganzen fragwürdigen Verpackungsschrott. Die Absurdität des Symbols wird überdeutlich, wenn man sich das Getränkeregal im Supermarkt ansieht: Die Getränkedose, die energieaufwendig hergestellt und recycelt werden muß, und nach einmaligem Gebrauch in der Verpackungstonne landet, wird mit dem selbsternannten "Öko-Gütesiegel der deutschen Wirtschaft", dem grünen Punkt ausgezeichnet. Die abfallvermeidende Mehrwegflasche wird dagegen ohne den "grünen Scheinheiligenschein" angeboten. Der tiefere Sinn des Grünen Punkts ist, dem Verbraucher ein gutes Gewissen zu machen, und zu unkritischem Konsum anzureizen. Da das System gleichzeitig die Bequemlichkeit des Verbrauchers anspricht - die Verpackung mit dem Grünen Punkt braucht er nur in die Tonne vor der Haustür zu werfen, die Mehrwegflasche muß er dagegen zurück in den Laden bringen - wird es ohne flankierende Maßnahmen die Situation für Mehrweg weiter verschlechtern. Es wird deshalb eine Hauptaufgabe der Umweltverbände sein, dem Verbraucher klar zu machen, daß der "Grüne Punkt" kein Umweltzeichen ist, sondern im Gegenteil ein Warnzeichen "Vorsicht Einweg", das automatisch die Überlegung auslösen muß: "Brauch ich das überhaupt? Kriege ich das Produkt vielleicht auch unverpackt oder in Mehrweg?" Durch die stark marketingbezogene Konzeption der "Dualen Abfallwirtschaft" vermindert sich obendrein der Anreiz für Produkthersteller oder Handelsunternehmen, abfallvermeidende Ideen fortzuentwickeln. Denn die abfallwirtschaftlichen Probleme sind ja durch DSD und Verpackungstonne vorgeblich alle gelöst. Die
Gefahr einer neuen "Recyclinglüge" Die gesammelten Verpackungsabfälle werden formal nicht mehr als Abfälle sondern als Wirtschaftsgüter definiert und fallen somit aus dem Regime des Abfallrechtes. Ein neuer Anschub für den Export von Verpackungsabfällen ins benachbarte und fernere Ausland ist aus Gründen der fehlenden Verwertungskapazitäten in der Bundesrepublik zu erwarten. Es damit zu rechnen, daß ein Teil der exportierten Abfälle unter unzureichenden Bedingung verbrannt oder deponiert werden wird. Der "Grüne Punkt" als deutscher Exportschlager der besonderen Art: Seine Triumphe könnte er auf Dritt-Welt-Müllkippen feiern! Zumal die Umstellung der Produktion auf den vermehrten Einsatz von Recyclingmaterial durch die jetzige Konzeption nicht gesichert ist. Die Produzenten müssen sich in keiner Weise verpflichten, erfasste und sortierte Abfallmaterialien in der eigenen Produktion einzusetzen. Das ist eine Einladung zu Pseudo-Recyclingverfahren, die eine nur einmalige kurzfristige und minderwertige Verwertung bewirken und so nur eine Warteschleife vor Deponierung oder Verbrennung bedeuten. Als Summe der Kritik fordert der BUND weitergehende staatliche Maßnahmen, wie etwa - Ein Gebot, Massengetränke nur noch in Mehrwegverpackungen abzufüllen und zu vertreiben, wie das in Dänemark für Bier und Erfrischungsgetränke der Fall ist. - Außerdem die Einschränkung der Sortenvielfalt bei Kunststoffverpackungen auf zwei bis drei Kunststoffarten. Dabei ein striktes Verbot für PVC als Verpackungsmaterial. - Die Festlegung von ökologischen und technologischen Standards für die unterschiedlichen Recyclingverfahren - eine TA Recycling. - Und schließlich ein Programm zur Einführung von Umweltsteuern oder Abgaben auf den Verbrauch von Energie und wichtiger Ressourcen, auf die Verursachung von Emissionen und bestimmter Abfälle (Sonderabfälle/Produktionsabfälle/Gewerbeabfälle). Inzwischen mehren sich die Stimmen auch von Regierungsvertretern, die einsehen, daß die "Verpackungsverordnung" keine Regelung zur Vermeidung von Verpackungen sondern lediglich eine Vorschrift zu ihrer Verwertung ist. Weitergehende Vorschriften werden auf Dauer nicht zu umgehen sein. Aus: Verpackungen; Umweltbelastungen und Strategien zur Vermeidung; herausgegeben von Andreas Golding und Andreas Fußer; Verlag C.F. Müller, Karlsruhe 1992. |