Duales System und "Grüner Punkt"

von Andreas Fußer und Andreas Golding

Seit An­fang der Fünfziger Jahre hat sich das Volumen des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeab­fälle in der Bundesrepublik Deutschland mehr als verfünffacht. Heute fallen in Westdeutschland allein pro Jahr über 30 Millionen Tonnen Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle an.

Noch schneller als das Gewicht wächst das Volumen der Müllberge. Mehr als 140 Millionen Kubikmeter Abfall werden Jahr für Jahr aufgehäut. In Güterwaggons verladen, ergäbe dies einen Abfallzug von Berlin bis nach Zentralafrika.

Hauptverantwortlich an dieser Entwicklung ist die Verpackung. Verpackungsabfälle stellen 50 Prozent des Hausmüllvolumens. 1989 wurden in der Bundesrepublik mehr als 13 Millionen Tonnen Verpackungen mit einem Produktionswert von mindestens 33 Milliarden Mark hergestellt.

Dabei muß berücksichtigt werden, daß bereits bei der Gewinnung der Rohstoffe und ihrer Weiterverarbeitung zu Verpackungsmaterialien Abfälle und Umweltschäden entstehen.

Beispiel: Produktionsabfälle. Bei der Herstellung einer Tonne Aluminium bleiben neben dem Abraum aus dem Bergbau pro Tonne Aluminium vor allem 3 Tonnen schwermetallhaltiger Rotschlamm als Reststoff übrig.

Beispiel: Giftige Sonderabfälle. Bei der Herstellung von PVC-Verpackungen entstehen bei der Synthese von Vinylchlorid aus Ethylen und Chlor hochgiftige Produktionsabfälle wie Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW).

Beispiel: Energieverbrauch. Allein die Energie, die wir für die Herstellung von Haushaltsalufolie - die "Verpackung" der privaten Haushalte - benötigen, würde ausreichen um eine Großstadt mit 250 000 Einwohnern ein Jahr lang mit Strom zu versorgen.

Verpackungsverordnung

Der wachsende Entsorgungsnotstand in der Bundesrepublik hat zu einer breiten öffentliche Diskussion über die ökologischen Probleme der Verpackung geführt. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit dem Erlaß einer "Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung)". Die ersten beiden Stufen sind bereits in Kraft getreten.

Transportverpackungen
Seit 1. Dezember müssen sowohl Handel aus auch Hersteller die Transportverpackungen zurücknehmen. Die Verpackungen müssen entweder wiederverwendet (Mehrweg) oder dem Recycling zugeführt werden. Transportverpackungen sind Verpackungen die für den Transport einer Ware - etwa vom Hersteller zum Handel - benötigt werden.

Umverpackungen
Die zweite Stufe: Seit 1. April 1992 muß der Handel die sogenannten "Umverpackungen" an der Ladenkasse oder im Geschäft zurücknehmen und recyceln. Umverpackungen sind Verpackungen um die Verkaufsverpackung, also etwa der Faltkarton um die Zahnpastatube. Der Handel muß die Kunden durch Schilder an der Kasse auf die Rückgabemöglichkeit aufmerksam machen.

Verkaufsverpackungen
Die dritte Stufe: Ab 1. Januar 1993 muß der Handel auch die restlichen Verkaufsverpackungen zurücknehmen. Sogar gegen ein Pfand, soweit es sich um Einwegverpackungen für Getränke, Wasch- und Reinigungsmittel oder für Dispersionsfarben handelt.

Diese dritte Stufe ist aber eine pure Drohkulisse. Sie braucht und wird vermutlich nie in Kraft treten, denn sie kann durch das sogenannte "Duale System" ersetzt werden.

Duales System
Hinter dem fachmännisch klingenden Begriff verbirgt sich schlicht ein separates Sammelsystem für Verpackungsabfälle. Getragen werden soll es von Handel und Industrie, und nicht wie sonst von der öffentlichen Müllabfuhr. Wegen dieser Zweigleisigkeit also der Name "dual". Ansonsten ist an dem System nichts geheimnisvolles: Über Container oder zusätzliche Abfalltonnen an den Haushalten sollen die Verpackungen verbrauchernah erfaßt, sortiert und recycelt werden. Ist dieses System erfolgreich, verliert die Rücknahmeverpflichtung für Verkaufsverpackungen seine Wirksamkeit.

Dabei muß das "Duale System" allerdings bestimmte Quoten für die Sammlung und Sortierung erreichen. Ab 1. Juli 1995 müssen so mindestens 80 Prozent aller Verpackungsar­ten, von Glas und Papier über Metalle und Kunststoffe bis zu Verbundverpackungen erfaßt, das heißt eingesammelt werden.

Davon müssen wiederum bestimmte Mengen an Sortieranlagen zur stofflichen Verwertung aussortiert werden, nämlich: 90 Prozent der ge­sammelten Glas-, Weißblech und Aluminiumverpackungen, und 80 Prozent aller übrigen Verpackungsmaterialien. Die aussortierten Verpackungen müssen stofflich verwertet, sprich recycelt werden. Aus beiden Zahlen ergeben sich reale Verwertungsquoten zwischen 64 und 72 Prozent, je nach Verpackungsmaterial. Die Verbrennung - das war immerhin ein Erfolg der Umweltverbände - ist formal ausgeschlossen.

Der "Grüne Punkt"
Die Wirtschaft ist entschlossen, diesen Weg zu gehen, um die Rücknahme der Verpackungen im Handel zu umgehen. 1991 hat sich die Gesellschaft "Duales System Deutschland GmbH (DSD)" gegründet. Ihm gehören alle Unternehmen an, die in der Verpackungs- und der Lebensmittelbranche, sowie im Handel Rang und Namen haben. Die DSD hat die Aufgabe das Sammelsystem zu organisieren und zu finanzieren.

Dafür hat die DSD eine Art Lizenzverfahren entwickelt. Jede Verpackung kann am Dualen System teilnehmen. Voraussetzung ist eine "Recyclinggarantie", die der Hersteller oder spezielle Verwertungsgesellschaften gegenüber der DSD abgeben müssen. Das heißt, die DSD will die verbindliche Aussage, daß ihr die gesammelten Verpackungen zwecks Recycling abgenommen werden.

Pro Verpackungseinheit erhält die DSD eine Lizenzge­bühr. Dafür erhält die Verpackung den sogenannten "Grünen Punkt", der dem Handel und dem Verbraucher signalisiert, daß diese Verpackung gesammelt und recycelt werden soll.

Von den eingenommenen Gebühren finanziert die DSD den Aufbau des Sammelsystems, angefangen von den Containern über die zusätzliche "gelbe Verpackungstonne" für die Haushalte bis zu den Sortieranlagen.

Die Durchführung des Sammelns und Sortierens übernimmt als Generalunternehmer die Interseroh AG - ein Zusammenschluß der großen Entsorgungsunternehmen.

Was mit den gesammelten und aussortierten Verpackungen geschieht ist Sache der Hersteller, beziehungsweise der Verwertungsgesellschaften. Die Verwertungsgesellschaften setzen sich üblicherweise aus Herstellern, Verarbeitern eines bestimmten Verpackungsmaterials und Entsorgungsunternehmen zusammen.

Die Kosten des "Grünen Punktes" und der Verwertung werden auf das Produkt aufgeschlagen und müssen vom Verbraucher getragen werden.

Mehrwegverpackungen
Eine Spezialregelung enthält die Verpackungsverordnung für die immer noch gut funktionierende Mehrwegsysteme. - Also Verpackungen, die gegen ein Pfand von Handel und Hersteller zurückgenommen, gespült und wiederbefüllt werden.

Die Verpackungsverordnung schreibt zum Schutz der Mehrwegsysteme vor, daß ihr heutiger Marktanteil bei den Massengetränken (Bier, Erfrischungsgetränke, Säfte und Wein) in Höhe von 72 Prozent erhalten werden sollen. Andernfalls soll die Rücknahme- und Pfandpflicht für alle Einweggetränkeverpackungen in Kraft treten. Das heißt Handel und Hersteller müssen Dosen, Einwegflaschen und Weichverpackungen für Getränke mit einem Pfand belegen, im Laden zurücknehmen und dem Recycling zuführen.

Bei einem stetig wachsenden Getränkemarkt heißt die Quote von 72 Prozent natürlich auf der anderen Seite, daß auch Dosen und Einwegflaschen weiter absolut wachsen dürfen. - Und dies im Zeichen des Müllnotstandes.

Der Streit um Mehrweg. Ein Rückblick.
Im Konflikt zwischen Einweg und Mehrweg hat die Verpackungsverordnung ihren Ursprung. Die Diskussion um die Einwegverpackung ist so alt, wie die bundesrepublikanische Abfalldiskussion. Das Vordringen von Einwegglas vor allem bei Bier und den Tetra-Paks bei Milch hat - zusammen mit Giftmüllskandalen - Anfang der siebziger Jahre überhaupt erst zu einer Abfallgesetzgebung geführt. Seit dem ersten Abfallwirtschaftsprogramm der Bundesregierung aus dem Jahr 1975 wurde immer wieder über ein Verbot von Einweggetränkeverpackungen diskutiert. Aber die Verpackungshersteller - allesamt in mächtigen Industrieverbänden wie der Stahlindustrie oder der Chemie integriert - zogen immer wieder den Kopf aus der Schlinge.

Und zwar immer mit einer Kombination aus Recyclingversprechen und der Zusicherung, die Marktanteile von Mehrwegverpackungen nicht weiter sinken zu lassen. - Versprechen, die niemals gehalten wurden. Bei den periodischen Stichproben des Umweltbundesamtes ergab sich immer wieder die gleiche Feststellung: Der Marktanteil von Mehrweg sinkt. Darauf folgten neue Verhandlungen, neue "freiwillige Vereinbarungen", neue gebrochene Versprechen. - Und niemals folgten daraus Konsequenzen.

Als 1985 die vierte Novelle des Abfallgesetzes diskutiert wurde, standen einmal mehr die Einweggetränkeverpackungen im Mittelpunkt. Der damalige zuständige Minister, Friedrich Zimmermann, forderte eine "Lex Aldi", eine Verordnung, die auch die "Discounter" zwingen sollte, Mehrwegverpackungen zumindest alternativ zu Einweg in den Ladenregalen anzubieten. Er scheiterte damit an der Verpackungslobby in den eigenen Reihen.

Das Umweltbundesamt forderte strikte Verpackungssteuern für die Ex-und-Hopp-Gefäße. Das Gutachten durfte noch nicht einmal veröffentlicht werden.

Stattdessen wurde die Bundesregierung im Abfallgesetz sogar dazu verpflichet, zuerst "freiwillige Absprachen" mit den betroffenen Wirtschaftsunternehmen zu treffen, ehe sie mit Verordnungen reglementierend eingreifen darf! Ergebnis: Die Mehrwegquoten sinken weiter.

Als Reaktion legte die Bundesregierung 1989 schließlich eine "Zielfestlegung der Bundesregierung zur Vermeidung, Verringerung und Verwertung von Abfällen aus Verpackungen für Getränke" vor. Sie forderte unter anderem, daß der Mehrweganteil am Getränkemarkt nicht unter 75 % (!) sinken darf.

Ein knappes Jahr später stand bereits fest, daß die Quoten nicht zu halten sind. Die Talfahrt für Mehrweg geht weiter. An dieser Stelle kommt die Verpackungsverordnung ins Spiel: Umweltminister Töpfer beabsichtigt, alle Einweggetränkeverpackungen mit einem Pflichtpfand und einer Rücknahmepflicht durch Handel und Hersteller zu belegen. Die Verpackungslobby läuft Sturm. Und wieder kann das Umweltministerium die Position nicht halten. Statt der Rücknahmeverpflichtung entsteht das industriefreundliche "Duale System". - Ein "Rückfall in die Wegwerfmentalität" wie der BUND konstatiert.

Kritik der Umweltverbände

Der Grundgedanke der Verpackungsverordnung - die Rücknahmepflichten für den Handel - wird von den Umweltverbänden durchaus unterstützt: Die dahinterstehende Idee besteht darin, den Verursacher (Produzent oder Vertreiber) für die Entsorgung seines Produktes verantwortlich zu machen. Indirekt soll dies zur Abfallvermeidung führen, indem der Hersteller etwa die Rezeptur seines Produktes verändert, um den Schadstoffgehalt zu reduzieren oder eine Recyclingfähigkeit herzustellen (qualitative Abfallvermeidung), oder indem er beispielsweise auf eine überdimensionierte oder überflüssige Verpackung verzichtet (quantitative Abfallvermeidung).

Daß diese Idee funktioniert, wenn die Verantwortlichen zielgenau belastet werden, zeigen die Regelungen der Verpackungsverordnung zu den Transport- und Umverpackungen.

Bei den Transportverpackungen haben die Regelungen den bereits vorhandenen Trend zur Mehrwegtransportverpackung weiter belebt.

Bei den Umverpackungen gibt es massive Bemühungen des Handels, auf diese "Zweitverpackungen" ganz zu verzichten.

Bei den Verkaufsverpackungen sind solche Entwicklungen nicht zu erkennen. Dafür machen die Umweltschützer das "Duale System" verantwortlich.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) hat zur Verpackungsverordnung und zum Dualen System eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet, die hier zusammengefaßt wiedergegeben werden soll.

Zielhierarchie auf den Kopf gestellt
Der BUND sieht durch das Duale System die abfallwirtschaftliche Zielhierarchie - Vermeiden, Verringern, Verwerten, Entsorgen - auf den Kopf gestellt. An die Stelle der Abfallvermeidung tritt das Recycling. Recycling steht aber mit gutem Grund erst nach der Abfallvermeidung an zweiter Stelle. Für das Materi­alrecycling muß das Produkt (zum Beispiel die Glasflasche) zunächst zerstört werden. In einem zweiten Schritt muß das Material bis auf einen bestimmten Grad von Fremdstoffen gereinigt werden. Sodann muß das Material in einen produktionsfähigen Zustand gebracht werden (zum Beispiel durch Schmelze und die Zugabe von Primärrohstoffen). Danach wird das Ausgangsprodukt oder ein anderes Produkt aus dem Material her­gestellt.

Der Recyclingprozeß verbraucht für alle Schritte vom Transport bis zu den Neu-Produkten Energie und verursacht Emissionen. In der Aluminium- und Stahlproduktion sind durch den Einsatz von Recyclingmaterial sogar Dioxinemissionen festzustellen. Recycling kann aus der Sicht der Ökologie nur dort sinnvoll sein, wo Vermeidungsmaßnahmen durch Verzicht oder Mehrfachverwendung nicht möglich sind.

Recyling anstelle von Vermeidung ist ökologisch kontraproduktiv. So hat der Aufbau des Glas-Recyclings erst die Akzeptanz für Einwegglas geschaffen, und das Mehrwegsystem ernsthaft destabilisiert. Die Substitution von Mehrweg- durch Einwegglas hat durch Mehr-Produktion von Getränkeverpackungen
-            zu einem erhöhten Energieverbrauch,
-            zu einem erhöhten Abfallanfall (100 % Recycling ist
              in der Praxis nicht möglich),
-            zu erhöhten Emissionen geführt.
Ohne den permanenten Druck der Öffentlichkeit wäre das Mehrwegsystem, wie in anderen Staaten auch, weitestgehend durch Einwegverpackungen abgelöst worden.

Es ist anzunehmen, daß mit dem "grünen" Image des Materialrecyclings die weitestgehend verlorengegangene Akzeptanz der Verbraucher für die bestehenden Verpackungen zurückgewonnen werden soll, statt den Verpackungsaufwand zu verringern.

Das "ökologische Gütezeichen" - Der grüne Scheinheiligenschein
Diese Befürchtungen werden bestätigt, durch die Kennzeichnung der Verpackungen mit einem "ökologischen Gütezeichen", dem "grünen Punkt". Dieser ominöse Punkt bedeutet zunächst nichts anderes, als daß die betreffende Verpackung am Dualen System teilnimmt. Er hat aber darüberhinaus - und das ist die eigentliche Absicht- eine unterschwellige Botschaft: Er gaukelt dem Verbraucher eine ökologische Unbedenklichkeit vor, die nicht gegeben ist:

-             Die Farbe "Grün" steht für die Umweltverträglichkeit der Verpackung. In der Realität findet aber keinerlei Prüfung der Umweltverträglichkeit statt. Im Regal stehen heute weitgehend die gleichen Verpackungen wie gestern, nur daß sie heute mit dem grünen Punkt "geschmückt" sind.

-            Die beiden geschlossenen Pfeile signalisieren dem Verbraucher, daß die betreffende Verpackung recycelt wird. In der Realität landen die meisten Verpackungen jedoch noch auf dem Müll. Dies wird sich bis 1995 kaum verändern. Aber selbst darüberhinaus werden viele Verpackungen mit "Grünem Punkt" nicht recyclingfähig sein.
Über die Qualität des Recyclings geben im übrigen weder die Verpackungsverordnung noch der "Grüne Punkt" Auskunft.

-            Die Kreisform des "Grünen Punktes" weckt Assoziationen an die Erdkugel, von ferne klingt auch das östliche Ying-und-Yang-Symbol an, das ein Leben in Harmonie symbolisiert. - Eine bodenlose Anmaßung auf dem ganzen fragwürdigen Verpackungsschrott.
Der "Grüne Punkt" ist also nichts anderes als ein "Grüner Scheinheiligenschein", den sich die Verpackungsindustrie für ihre Sammelbemühungen gönnt.

Die Absurdität des Symbols wird überdeutlich, wenn man sich das Getränkeregal im Supermarkt ansieht: Die Getränkedose, die energieaufwendig hergestellt und recycelt werden muß, und nach einmaligem Gebrauch in der Verpackungstonne landet, wird mit dem selbsternannten "Öko-Gütesiegel der deutschen Wirtschaft", dem grünen Punkt ausgezeichnet. Die abfallvermeidende Mehrwegflasche wird dagegen ohne den "grünen Scheinheiligenschein" angeboten.

Der tiefere Sinn des Grünen Punkts ist, dem Ver­braucher ein gutes Gewissen zu machen, und zu unkritischem Konsum anzureizen. Da das System gleichzeitig die Bequemlichkeit des Ver­brauchers anspricht - die Verpackung mit dem Grünen Punkt braucht er nur in die Tonne vor der Haustür zu werfen, die Mehrwegflasche muß er dagegen zu­rück in den Laden bringen - wird es ohne flankie­rende Maßnahmen die Situation für Mehrweg weiter verschlechtern.

Es wird deshalb eine Hauptaufgabe der Umweltverbände sein, dem Verbraucher klar zu machen, daß der "Grüne Punkt" kein Umweltzeichen ist, sondern im Gegenteil ein Warnzeichen "Vorsicht Einweg", das automatisch die Überlegung auslösen muß: "Brauch ich das überhaupt? Kriege ich das Produkt vielleicht auch unverpackt oder in Mehrweg?"

Durch die stark marketingbezogene Konzeption der "Dualen Abfallwirtschaft" vermindert sich obendrein der Anreiz für Produkthersteller oder Handelsunternehmen, abfallvermeidende Ideen fortzuentwickeln. Denn die abfallwirtschaftlichen Probleme sind ja durch DSD und Verpackungstonne vorgeblich alle gelöst.

Die Gefahr einer neuen "Recyclinglüge"
Das "Duale Abfallwirtschaftssystem" suggeriert, alle gesammelten Verpackungsabfälle würden recycelt. In Wahrheit bestehen hier erhebliche Zweifel, da weder die technischen Möglichkeiten noch die Kapazitäten für ein umfassendes stoffliches Recycling vorhanden sind. So stehen 760 000 Tonnen gemischter Kunststof­fabfälle aus Verpackungen pro Jahr lediglich rund 20 000 Tonnen Verwertungskapazität gegenüber.

Die gesammelten Verpackungsabfälle werden formal nicht mehr als Abfälle sondern als Wirtschaftsgüter definiert und fallen somit aus dem Regime des Abfallrechtes. Ein neuer Anschub für den Export von Verpackungsabfällen ins benachbarte und fernere Ausland ist aus Gründen der fehlenden Verwertungskapazitäten in der Bundesrepublik zu erwarten. Es damit zu rechnen, daß ein Teil der exportierten Abfälle unter unzureichenden Bedingung verbrannt oder deponiert werden wird.

Der "Grüne Punkt" als deutscher Exportschlager der besonderen Art: Seine Triumphe könnte er auf Dritt-Welt-Müllkippen feiern!

Zumal die Umstellung der Produktion auf den vermehrten Einsatz von Recyclingmaterial durch die jetzige Konzeption nicht gesichert ist. Die Produ­zenten müssen sich in keiner Weise verpflichten, erfasste und sortierte Abfallmaterialien in der eigenen Produktion einzusetzen. Das ist eine Ein­ladung zu Pseudo-Recyclingverfahren, die eine nur einmalige kurzfristige und minderwertige Verwertung bewirken und so nur eine Warteschleife vor Deponierung oder Verbrennung bedeuten.

Als Summe der Kritik fordert der BUND weitergehende staatliche Maßnahmen, wie etwa

-            Ein Gebot, Massengetränke nur noch in Mehrwegverpackungen abzufüllen und zu vertreiben, wie das in Dänemark für Bier und Erfrischungsgetränke der Fall ist.

-            Außerdem die Einschränkung der Sortenvielfalt bei Kunststoffverpackungen auf zwei bis drei Kunststoffarten. Dabei ein striktes Verbot für PVC als Verpackungsmaterial.

-            Die Festlegung von ökologischen und technologischen Standards für die unterschiedlichen Recyclingverfahren - eine TA Recycling.

-            Und schließlich ein Programm zur Einführung von Umweltsteuern oder Abgaben auf den Verbrauch von Energie und wichtiger Ressourcen, auf die Verursachung von Emissionen und bestimmter Abfälle (Sonderabfälle/Produktionsabfälle/Gewerbeabfälle).

Inzwischen mehren sich die Stimmen auch von Regierungsvertretern, die einsehen, daß die "Verpackungsverordnung" keine Regelung zur Vermeidung von Verpackungen sondern lediglich eine Vorschrift zu ihrer Verwertung ist. Weitergehende Vorschriften werden auf Dauer nicht zu umgehen sein.

 

Aus: Verpackungen; Umweltbelastungen und Strategien zur Vermeidung; herausgegeben von Andreas Golding und Andreas Fußer; Verlag C.F. Müller, Karlsruhe 1992.